Aufgabenkritik beim Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk zwingend notwendig
(01.09.2010)
Über die Stabilität der Rundfunkgebühren und die Einsparpotenziale des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks wird derzeit lebhaft diskutiert. Die Ministerpräsidenten der Länder haben im Rahmen der Neuordnung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkfinanzierung unter Leitung des Freistaates Sachsen eine "Arbeitsgruppe Beitragsstabilität" eingerichtet, die Vorschläge zur Kostendämpfung erarbeiten soll.
Dazu erklärt der medienpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag Herr Torsten Herbst:
"Die Neuausrichtung der Rundfunkfinanzierung steht derzeit ganz oben auf der politischen Tagesordnung. Wichtige Weichen sind bereits gestellt; über den Ausstieg aus der geräteabhängigen Gebührenerhebung sind sich alle einig. Am Ende der Rundfunkfinanzierungsreform muss jedoch sichergestellt werden, dass die Bürger nicht zusätzlich belastet werden. Gebührenstabilität hat oberste Priorität, denn bereits heute fließen den Öffentlich-Rechtlichen 7,6 Milliarden Euro pro Jahr aus Gebühren zu.
Es gehört deshalb mit zur Gebührenreform, die Aufgaben und Strukturen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten unter die Lupe zu nehmen. Wir müssen beispielsweise kritisch hinterfragen, ob wir wirklich alle sechs öffentlichen Digitalkanäle zusätzlich zu den Hauptkanälen oder gar öffentlich-rechtliche Online-Communities zu Lasten des Gebührenzahlers unterhalten müssen.
Nur wenn wir klar definieren, worin die Aufgaben des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks bestehen, werden auch die Kosten transparent und den Bürgern vermittelbar. Es ist deshalb der richtige Weg, dass sich die Arbeitsgruppe `Beitragsstabilität´ unter Federführung der Sächsischen Staatskanzlei mit diesem Thema intensiv beschäftigt. Nur wenn die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten alle Sparpotenziale ausschöpfen, wird auch eine langfristige Akzeptanz für die Rundfunkfinanzierung bei Bürgern und in den Landesparlamenten erreicht."