Sachsen verbessert Fördermöglichkeiten für Aus- und Weiterbildung
(27.04.2010)
Durch die Änderung der Förderrichtlinie Berufliche Bildung sollen künftig die Fördermöglichkeiten von Lehrlingen, Beschäftigten und Unternehmen erweitert werden, teilten heute das Wirtschafts- und das Umwelt-/Landwirtschaftsministerium gemeinsam mit. Bis zu 15 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes sollen für die Verbesserung der beruflichen Bildung zur Verfügung stehen. Gefördert werden sollen unter anderem Sprachkurse, kaufmännische Lehrgänge, Auslandsaufenthalte und berufsbegleitende Studiengänge. Die Änderung der Richtlinie schafft die Grundlage für die Einführung von Weiterbildungsschecks. Weiterbildungsmaßnahmen können bis zu 80 Prozent bezuschusst werden. Die Unterstützung ist für Beschäftigte mit Wohnort in Sachsen gedacht, die über ein geringes Einkommen verfügen. Die Änderung der Richtlinie tritt voraussichtlich am 15. Mai dieses Jahres in Kraft.
Dazu erklärt Torsten Herbst, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag:
"Wir begrüßen die Änderung der Förderrichtlinie Berufliche Bildung: Sie bestätigt uns in unserer Position, die berufliche Weiterbildung zu verbessern. Mit der Änderung der Richtlinie ist die Grundlage für die Einführung von Weiterbildungsschecks geschaffen.
Wir wollen vorrangig Arbeitnehmer und Arbeitssuchende fördern, nicht Institutionen. Dies stärkt die Nachfrager nach Bildungsangeboten, da sie zielgerichtet auswählen können. Dieser Weg ist deutlich marktgerechter als die Förderung von Bildungseinrichtungen."