Kein neuer Daten-Blankoscheck für GEZ
(21.07.2010)
Der sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig hat gegenüber der in Dresden erscheinenden "Sächsischen Zeitung" seine datenschutzrechtlichen Vorbehalte gegen die Pläne zur Neuordnung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkfinanzierung in Form einer Haushaltabgabe bekräftigt. Dazu erklärt Torsten Herbst, Parlamentarischer Geschäftsführer und medienpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag:
"Wir teilen die Bedenken des Datenschutzbeauftragten. Die FDP-Fraktion wird sich vehement gegen eine Ausweitung von Zuständigkeiten und Aufgaben der GEZ stemmen. Die öffentliche Akzeptanz eines neuen Rundfunkfinanzierungsmodells hängt maßgeblich mit davon ab, in welcher Weise persönliche Daten erhoben und verarbeitet werden. Die FDP-Fraktion lehnt eine Fortsetzung der bisherigen `GEZ-Schnüffelpraxis´ ab.
Schon jetzt ist die GEZ mit über 40 Millionen Personen-Datensätzen die wohl größte Inkassoabteilung der Welt. Dabei hat sie nicht einmal den rechtlichen Status einer Behörde oder Körperschaft, sondern ist lediglich Dienstleister der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.
Am Ende der Reform muss ein einfaches und gerechtes Gebührensystem stehen, das auch den hohen datenschutzrechtlichen Anforderungen gerecht wird. Der Einzug der Rundfunkgebühr über die Finanzämter wäre nach unserer Überzeugung der einfachste Weg."