Torsten Herbst - Neue Kraft für Sachsen
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Gaststättenrecht in Sachsen wird unbürokratischer

(03.05.2011) 

Die Fraktionen von CDU und FDP im Sächsischen Landtag haben ein neues Gaststättengesetz mit zahlreichen Erleichterungen für Wirte und Gastronomen vorgelegt. Ein entsprechender Gesetzentwurf ist bereits in den Geschäftsgang des Landtages eingebracht und soll noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Das neue Gesetz sieht vor, dass Gastwirte zur Eröffnung einer Gaststätte und auch nach einem Betreiberwechsel keine teure Genehmigung mehr einholen müssen. Künftig genügt dafür eine kurze und deutlich preisgünstigere Anzeige bei der zuständigen Behörde. Mit der Anzeige einer Gaststätten-Tätigkeit wird in Zukunft auch automatisch und damit früher als bisher die für Lebensmittelhygiene zuständige Behörde informiert. Damit soll die Lebensmittelsicherheit besonders bei anlassbezogener Gastronomie weiter verbessert werden. Außerdem wollen CDU und FDP mit dem Gesetzentwurf das Betreiben von Straußwirtschaften erleichtern. Das neue Landesgesetz soll das bisher geltende Bundesgesetz ersetzen. Im Zuge der Föderalismusreform I war die Regelungskompetenz für das Gaststättenrecht vom Bund auf die Länder übergangen. Bis zur Verabschiedung eines solchen Landesgesetzes gilt das Bundesgesetz.

Dazu erklärt Frank Heidan, wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion:

"Das neue Gesetz erleichtert die Aufnahme eines Gaststättenbetriebes erheblich und entbürokratisiert für die Betreiber viele Verfahrenswege. Natürlich werden begleitende Fachgesetze wie das Nichtraucherschutzgesetz oder das Jugendschutzgesetz weiterhin berücksichtigt. Wichtig ist: Das Gaststättengesetz ist in Abstimmung mit den betroffenen Verbänden sowie im Konsens mit der Staatsregierung entstanden und wurde damit speziell für die sächsischen Interessen entwickelt. Insbesondere das deutlich vereinfachte Genehmigungsverfahren zum Betreiben von Straußenwirtschaften dürfte vielen Winzern im Elbland entgegenkommen und zur Erhöhung des Bekanntheitsgrades des sächsischen Weines beitragen."

Zudem erklärt Torsten Herbst, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag:

"Das neue Gaststättengesetz wird unbürokratischer und entlastet die Wirte von unnötigem Aufwand und Kosten. Bei einer Neuanmeldung und vor allem beim Wechsel des Betreibers genügt künftig die Information an die Behörde, das bisherige Genehmigungsverfahren mit teils hohen Gebühren entfällt. Außerdem muss der Gastwirt nach seiner Anzeige beim Amt künftig nicht mehr auf die Erteilung einer Genehmigung warten - die betroffenen Wirte sparen also Zeit und Kosten. Diese Erleichterungen sind vor allem für die vielen Kleinunternehmer im Gastronomiegewerbe wichtig, denn ein Wirt soll sich vor allem um seine Gäste kümmern können und nicht um behördlichen Papierkram."

Der Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und FDP "Sächsisches Gesetz zur Neuordnung des Gaststättenrechts" im Internet.