Personenbezogene Rundfunkabgabe statt GEZ-Gebühren!
(22.12.2009)
Mit Modellwechsel Gebühreneinzugszentrale abschaffen
Die FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag fordert einen Modellwechsel bei der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die bisher gerätebezogenen Rundfunkgebühren sollen durch eine Medienabgabe pro Person ersetzt werden. Nach den Plänen der FDP könnte diese Medienabgabe beispielsweise im Auftrag der Rundfunkanstalten vom Finanzamt eingezogen werden und damit die Gebühreneinzugszentrale, ihre Gebührenfahnder und den bürokratischen Apparat überflüssig machen.
Dazu erklärt Torsten Herbst, medienpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag:
"Das bisherige Verfahren zur Gebührenerhebung ist in Zeiten moderner Empfangsgeräte völlig veraltet. Neben Radio und Fernseher können die Angebote längst auf vielen verschiedenen Geräten wie Computer, Handy oder iPod genutzt werden. Eine Kontrolle all dieser Empfangsmöglichkeiten ist schlichtweg unmöglich. Die derzeitige Erhebung der Gebühren pro Gerät verursacht einen Millionenaufwand und ist zudem undurchsichtig und bürokratisch.
Eine personenbezogene Medienabgabe vereinfacht die Rundfunkfinanzierung und spart unnötige Kosten. Wenn beispielsweise das Finanzamt den fälligen Betrag im Auftrag der Rundfunkanstalten einzieht, werden die Gebühreneinzugszentrale, die Gebührenfahnder und der bürokratische Apparat mit Kosten von jährlich 164 Millionen Euro überflüssig. Mit dem überzogenen Kontrollwahn der GEZ wäre sofort Schluss.
Mit dem Wechsel zu einer personenbezogenen Abgabe darf aber keinesfalls die Gebührenschraube noch weiter gedreht werden. Zunächst muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk Einsparpotentiale ausschöpfen. Völlig absurd sind deshalb die kürzlich bekannt gewordenen Pläne der Ministerpräsidentenkonferenz, wonach künftig für jedes neuartige Empfangsgerät ab 2013 der Höchstsatz von rund 18 Euro statt bisher 5,76 Euro pro Monat fällig werden könnte. Auch Modelle, bei denen jeder Bürger künftig selbst nachweisen müsste, dass er kein anmeldepflichtiges Gerät besitzt, sind mit der FDP nicht zu machen."