Bisher Darlehen von 12,5 Millionen Euro für hochwassergeschädigte Unternehmen nach dem Sommerhochwasser 2010 bewilligt
(11.04.2011)
Im Zusammenhang mit den Folgen des Sommerhochwassers 2010 in Ostsachsen haben die betroffenen Unternehmen insgesamt 300 Anträge zur Inanspruchnahme eines staatlichen Darlehens gestellt. Durch die Staatsregierung wurden bisher rund 12,5 Millionen Euro an Darlehen, davon 467.000 Euro als „Härtefallzuschuss“ bewilligt. Diese Zahlen gehen aus einer kleinen Anfrage an die Staatsregierung (Drs.: 5/5251) hervor.
Dazu erklärt Torsten Herbst, der wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag:
"Die Zahlen zeigen, dass das Darlehensprogramm angenommen wird und der Freistaat auf das richtige Instrument gesetzt hat. Die durch das Hochwasser in Not geratenen Unternehmen konnten damit zielgerichtet und effektiv unterstützt werden.
Aus dem Verhältnis von Antragszahl und Antragsvolumen gegenüber den geschätzten Gesamtschäden von rund 750 Millionen Euro geht gleichzeitig hervor, dass ein Großteil über Vorsorge und Versicherungen abgedeckt werden konnte und die Hilfsbedürftigkeit insgesamt unter dem Maß geblieben ist, das zunächst erwartet wurde.
Klar ist zudem auch, dass sich die seit 2002 enorm verstärkten Anstrengungen und Investitionen in den Hochwasserschutz und die noch in der Umsetzung befindlichen Maßnahmen sprichwörtlich ausgezahlt haben. Alles und Jeden vollumfänglich schützen zu können, wird allerdings auch zukünftig seitens des Freistaates Sachsen nicht zu realisieren sein. Umso wichtiger ist es, das Bewusstsein für Eigenverantwortung und Vorsorge jedes Einzelnen zu schärfen. Zur Ehrlichkeit gehört dazu, dass es auch in Zukunft nicht möglich sein wird, Unternehmen durch staatliche Mittel zu retten, die sich bereits vor einem Hochwasser in einer wirtschaftlichen Schieflage befanden.
Die Praxis der Versicherungsgesellschaften, die Absicherung in Risikogebieten gänzlich zu versagen oder im Schadensfall den Versicherungsschutz zu kündigen, kann jedoch in der Zukunft bei ähnlich gelagerten Naturereignissen zu existentiellen Problemen bei den Betroffenen führen. Hierzu müssen die Gespräche der Staatsregierung mit den Versicherungsunternehmen unbedingt fortgeführt werden."