Torsten Herbst - Neue Kraft für Sachsen
Herbst Torsten Herbst - Neue Kraft für Sachsen
mailDrucker

Keine Bevorzugung staatlicher Gläubiger bei Insolvenzen!

(23.08.2010) 

Künftig sollen staatliche Gläubiger bei Firmeninsolvenzen bevorzugt werden, planen das Bundesfinanzministerium und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Danach soll im Haushaltsbegleitgesetz festgeschrieben werden, dass die Sozialversicherungsträger, die Bundesagentur für Arbeit und die Finanzämter künftig vor allen anderen Gläubigern Zugriff auf das Vermögen von insolventen Unternehmen erhalten.

Dazu erklärt Torsten Herbst, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag:

"Wir lehnen es klar ab, staatliche Gläubiger bevorzugt zu behandeln. Die Fortführung von Unternehmen und die Sicherung von Arbeitsplätzen müssen an erster Stelle stehen. Hätten staatliche Gläubiger einen privilegierten Zugriff auf die Vermögen insolventer Unternehmen, wäre deren Rettung häufig kaum noch möglich.

Die Pläne des Finanz- und Arbeitsministeriums auf Bundesebene laufen den derzeitigen Bemühungen um eine sanierungsfreundliche Entwicklung des Insolvenzrechts vollkommen zuwider. Unterm Strich hat der Staat wenig davon, wenn er im Insolvenzfall erst noch schnell Geld abzieht. Später wird er jedoch weder vom abgewickelten Unternehmen noch von den entlassenen Mitarbeitern einen Euro sehen.

Aus gutem Grund wurde deshalb im Koalitionsvertrag die Gleichbehandlung aller Gläubiger festgeschrieben. Alles andere wäre ein falsches Signal für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Und gerade Sachsen hat in einigen Fällen bereits mit dem geltenden Insolvenzrecht negative Erfahrungen gemacht. Eine weitere Verschlechterung der Chancen auf den Erhalt von Unternehmen im Insolvenzfall ist nicht hinnehmbar."