Keine Bevorzugung staatlicher Gläubiger bei Insolvenzen!
(23.08.2010)
Künftig sollen staatliche Gläubiger bei Firmeninsolvenzen bevorzugt
werden, planen das Bundesfinanzministerium und das Bundesministerium für
Arbeit und Soziales. Danach soll im Haushaltsbegleitgesetz
festgeschrieben werden, dass die Sozialversicherungsträger, die
Bundesagentur für Arbeit und die Finanzämter künftig vor allen anderen
Gläubigern Zugriff auf das Vermögen von insolventen Unternehmen
erhalten.
Dazu erklärt Torsten Herbst, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag:
"Wir lehnen es klar ab, staatliche Gläubiger bevorzugt zu behandeln. Die
Fortführung von Unternehmen und die Sicherung von Arbeitsplätzen müssen
an erster Stelle stehen. Hätten staatliche Gläubiger einen
privilegierten Zugriff auf die Vermögen insolventer Unternehmen, wäre
deren Rettung häufig kaum noch möglich.
Die Pläne des Finanz- und Arbeitsministeriums auf Bundesebene laufen den
derzeitigen Bemühungen um eine sanierungsfreundliche Entwicklung des
Insolvenzrechts vollkommen zuwider. Unterm Strich hat der Staat wenig
davon, wenn er im Insolvenzfall erst noch schnell Geld abzieht. Später
wird er jedoch weder vom abgewickelten Unternehmen noch von den
entlassenen Mitarbeitern einen Euro sehen.
Aus gutem Grund wurde deshalb im Koalitionsvertrag die Gleichbehandlung
aller Gläubiger festgeschrieben. Alles andere wäre ein falsches Signal
für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Und gerade Sachsen hat in
einigen Fällen bereits mit dem geltenden Insolvenzrecht negative
Erfahrungen gemacht. Eine weitere Verschlechterung der Chancen auf den
Erhalt von Unternehmen im Insolvenzfall ist nicht hinnehmbar."