Insolvenzrecht im Interesse der Unternehmenssanierung reformieren!
(13.09.2010)
Die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP im Sächsischen Landtag fordern eine Reform des Insolvenzrechtes mit dem Ziel, Unternehmenssanierungen zu erleichtern, Arbeitsplätze zu sichern und die Gläubigerautonomie zu stärken. Über einen entsprechenden CDU/FDP-Antrag wird der Wirtschaftsausschuss des Landtags am kommenden Dienstag beschließen.
Nach dem Antrag soll sich die Staatsregierung auf Bundesebene dafür einzusetzen, das Insolvenzrecht künftig stärker im Interesse der Unternehmenssanierung zu gestalten. Zudem wird die Staatsregierung aufgefordert zu berichten, welche Erfahrungen im Freistaat mit dem bisher geltenden Insolvenzrecht gemacht wurden, insbesondere den damit verbundenen Möglichkeiten einer Unternehmenssanierung und der Gläubigerbefriedigung.
Dazu erklärt Torsten Herbst, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag:
"Das geltende Insolvenzrecht ist aus unserer Sicht reformbedürftig. Bisher ist es zu sehr auf die reine Abwicklung insolventer Unternehmen ausgerichtet - dies haben wir bei bekannten sächsischen Insolvenzfällen in jüngster Vergangenheit erlebt. Wir wollen, dass die Möglichkeit der Rettung angeschlagener Unternehmen klar in den Vordergrund rückt. Dies ist nicht nur im Interesse des Unternehmers und seiner Beschäftigten. Auch der Staat muss ein Interesse am Erhalt von Unternehmen haben. Ebenso wie die Gläubiger, deren Befriedigung mit der Rettung und Sanierung eines Unternehmens wahrscheinlicher und einfacher wird.
So müssen beispielsweise zusätzliche Anreize geschaffen werden, ein Unternehmen im Rahmen des Insolvenzverfahrens zu sanieren. Aus dem deutlich moderneren Insolvenzrecht der USA können wir uns beispielsweise die so genannten 'Debt-Equity-Swaps' abschauen, also die Möglichkeit für Gläubiger, deren Forderungen in Anteile des Unternehmens umzuwandeln.
Es muss sichergestellt sein, dass Insolvenzverwalter neben den rechtlichen Kenntnissen auch über fundierte betriebswirtschaftliche, markt- und branchenbezogene Sachkenntnis verfügt. Die erforderliche Geschäftskunde muss daher konkretisiert werden. Ebenso sollen die Gläubiger im vorläufigen Insolvenzverfahren bei der Verwalterauswahl beteiligt werden.
Die Vergütung des Insolvenzverwalters soll schließlich nach unseren Vorstellungen stärker an der Sanierung und Fortführung des Unternehmens orientiert werden statt an der reinen Verwertung."
Ergänzend erklärt Frank Heidan, wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages:
"Das derzeitige Insolvenzrecht bietet als Instrument für eine Unternehmenssanierung zu geringe Möglichkeiten, um Arbeitsplätze und Betriebsvermögen zu sichern. Dabei nimmt die Bedeutung des Insolvenzplanes als Sanierungsalternative immer mehr zu, wie die gerade überstandene Wirtschaftkrise gezeigt hat. Die USA sind in diesem Punkt schon viel weiter als Deutschland. Deshalb muss sich Sachsen auf Bundesebene für eine Novellierung des Insolvenzrechtes nach amerikanischem Vorbild stark machen. Schließlich geht es um den Erhalt von Arbeitsplätzen."
Der CDU/FDP-Antrag "Insolvenzrecht reformieren - Unternehmenssanierung erleichtern, Arbeitsplätze sichern und Gläubigerautonomie stärken" im Internet: edas.landtag.sachsen.de