Torsten Herbst - Neue Kraft für Sachsen
Herbst Torsten Herbst - Neue Kraft für Sachsen
mailDrucker

Neues Ladenöffnungsgesetz bringt zum neuen Jahr mehr Freiheiten für Gewerbetreibende und Kunden

(27.12.2010) 

Zu Beginn des kommenden Jahres treten in Sachsen wichtige Gesetzesänderungen bei der Sonntagsöffnung in Kraft. Videotheken dürfen künftig an Sonntagen von 12 bis 20 Uhr und Autowaschanlagen sonntags ganztägig öffnen. Außerdem erlauben die Gesetzesänderungen von CDU und FDP, dass Bäcker und Blumenhändler künftig ihre sechs Stunden Sonntagsöffnung nach eigenen Bedürfnissen über den Tag verteilen können. Und Blumenhändler können künftig auch zu Neujahr, am 1. Mai, zu Himmelfahrt und am Tag der Deutschen Einheit ihre Geschäfte öffnen.

Neben den weiterhin vier generell möglichen verkaufsoffenen Sonntagen vor Ort kann es jetzt einen weiteren geben: Die Kommunen erhalten die Möglichkeit, künftig einmal im Jahr eine zeitlich und territorial begrenzte Ladenöffnung zu bedeutenden traditionellen Festen vor Ort zuzulassen.

Dazu erklärt der FDP-Abgeordnete Torsten Herbst:

"Die Erleichterungen bei der Sonntagsöffnung geben den Händlern mehr Freiheit und Flexibilität, um besser auf die Wünsche ihrer Kunden eingehen zu können. Wir bauen bürokratische Vorschriften ab und passen die Gesetze an die Lebenswirklichkeit der Menschen in Sachsen an. Die künftig in Sachsen erlaubte Sonntagsöffnung von Autowaschanlagen und Videotheken ist in unseren Nachbarländern längst möglich. Unsere Bäckereien und Konditoreien profitieren von den neuen Regelungen, weil sie ihr Geschäft künftig sonntags sowohl in den Morgenstunden als auch am Nachmittag öffnen können. Und Blumenhändler gewinnen einige umsatzstarke Tage hinzu. Das neue Ladenöffnungsgesetz beseitigt also entscheidende Wettbewerbsnachteile für sächsische Gewerbetreibende, sichert und schafft so auch Arbeitsplätze im Freistaat.

Die Kommunen erhalten zudem die Möglichkeit, neben den vier flexiblen verkaufsoffenen Sonntagen künftig einmal im Jahr anlässlich traditioneller Feste und besonderer Ereignisse in einem regional begrenzten Gebiet die Ladenöffnung zu gestatten. Während von den allgemeinen verkaufsoffenen Sonntagen eher innerstädtische und zentrale Lagen mit touristischer Relevanz profitieren, unterstützt dieser Tag das ansässige Gewerbe vor Ort und die Identifikation der Bürger mit ihrem Viertel oder ihrem Dorf. Niemand hat bisher verstanden, warum fliegende Händler bei Festen ihre Waren anbieten dürfen, die Gewerbetreibenden vor Ort aber nicht."