14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag sorgt für Jugendschutz im Internet
(14.12.2010)
Zur heutigen abschließenden Lesung des Entwurfs des "Gesetzes zum Vierzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, zur Änderung des Sächsischen Gesetzes zur Durchführung des Staatsvertrages über den Rundfunk im vereinten Deutschland und zur Änderung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes" erklärt Torsten Herbst, medienpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag:
"Der 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurde lange diskutiert - und ja, er ist nicht unumstritten. Erstmals wird versucht, den Jugendschutz im Internet zu definieren. Das Internet stellt völlig neue Herausforderungen an den Jugendmedienschutz - insbesondere mit Nutzern, die selbst Inhalte erstellen und damit zu Produzenten werden.
Es ist nicht einfach, den Jugendschutz in einem weltweit zugänglichen Medium zu verankern. Das Internet darf beim Jugendschutz dennoch nicht ausgeblendet werden.
Deshalb ist es richtig, dass nach dem neuen Gesetz nicht der Staat, sondern der Bürger eigenverantwortlich entscheidet, ob er eine Filtersoftware für bestimmte Inhalte installiert oder nicht.
Unabhängig von der Technik kommt es bei einem wirkungsvollen Jugendschutz aber noch auf etwas ganz anderes an: Die Verantwortung der Eltern und die Medienkompetenz der Kinder. Individuelle Verantwortung lässt sich nicht auf den Gesetzgeber delegieren."