Neues System der Rundfunkfinanzierung darf nicht zu Mehrbelastungen führen
(19.05.2010)
Zur heutigen von CDU- und FDP-Landtagsfraktion beantragten Aktuellen Debatte "Abkehr von der jetzigen GEZ-Gebühr: Neue Wege zur öffentlich-rechtlichen Rundfunkfinanzierung" erklärt Torsten Herbst, medienpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag:
"Das jüngste Gutachten von Professor Dr. Paul Kirchhof ist aus unserer Sicht sehr begrüßenswert: Der Kern des Gutachtens, dass eine Rundfunkabgabe für Haushalte und Betriebe verfassungsgemäß wäre, zeigt eine klare Alternative zur jetzigen Rundfunkgebühr. Die gerätebezogene Gebühr war in den 50-er Jahren zeitgemäß, als Fernseher noch Luxus waren - jetzt ist sie es längst nicht mehr.
Die Gebühr wird nicht zu Unrecht von vielen Bürgern und Unternehmen als undurchsichtig und ungerecht angesehen. Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) wird oftmals geradezu als Inquisition empfunden. Das neue Modell einer Abgabe wäre transparent und nachvollziehbar.
Wichtig ist aber, dass ein neues System der Rundfunkfinanzierung nicht zu Mehrbelastungen für Haushalte und Betriebe führen darf. Eine Rundfunkabgabe darf nicht zum Deckmäntelchen für eine neue Qualität der bisher gewohnten Gebührenerhöhungen werden. Im Gegenteil: Das neue System muss endlich zu kostenbewusstem Einsatz der eingenommenen Gelder führen.
Bisher wurde einfach immer nur an der Gebührenschraube gedreht: Die Gebühren sind bisher - auch kaufkraftbereinigt - tendenziell immer nur gestiegen. Die öffentlich-rechtlichen Sender müssen sich nun endlich - wie auch der Staat - nicht nur der derzeitigen Wirtschaftskrise, sondern auch dem demographischen Wandel stellen. Immer weniger Rundfunkteilnehmer können nicht einfach immer mehr Geld bezahlen."