Torsten Herbst - Neue Kraft für Sachsen
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Schüler schwänzen immer öfter den Unterricht - Stadt registriert doppelt so viele Verstöße wie 2006

(01.10.2008) 

„Ich habe eine Schülerin, die ist Mitte 20, lernt Sozialassistentin und möchte später als Erzieherin arbeiten", berichtet Michael Schubert, Leiter des Beruflichen Schulzentrums (BSZ) für Gesundheit und Sozialwesen. Diese junge Frau habe über Wochen blau gemacht, den Unterricht am BSZ in Pieschen geschwänzt. „Wie soll sie später einmal Kindern Ordnung und Pünktlichkeit beibringen, wenn sie selbst kein Vorbild ist?", fragt Schubert. Der Pädagoge beobachtet an seiner Schule, dass immer mehr Jugendliche nur unregelmäßig zum Unterricht kommen.

Dabei zeige sich folgendes Phänomen: Azubis, die eine duale Ausbildung absolvieren und daher vertraglich an einen Ausbildungsbetrieb gebunden sind, kämen in der Regel pünktlich. „Schüler mit studienqualifizierender Ausbildung, also Fachoberschüler bzw. Schüler am Beruflichen Gymnasium hingegen verzeichnen häufiger Fehlzeiten, nehmen die Ausbildung nicht ernst genug", sagt Schubert.

Allein 577 Anzeigen wegen Verstößen gegen das Schulgesetz hat das städtische Ordnungsamt nach eigenen Angaben bis Ende August erfasst. Das sind beinahe doppelt so viel wie im gesamten Jahr 2006. Damals waren es 338 Verstöße. Die Dunkelziffer der Schwänzer an BSZ liegt nach Informationen eines Lehrers, der nicht genannt werden möchte, um das Zehnfache höher. Die Schulleiter versuchten, die Misere zu vertuschen, um dem guten Ruf ihrer Schule nicht zu schaden. Angaben darüber, wie alt die meisten Bummelanten sind, wieviele Mädchen sich darunter befinden und aus welchen Dresdner Schulen die meisten Säumigen kommen, liegen der Stadtverwaltung nicht vor.

Was aber tun, wenn Schüler permanent schwänzen? „Erst mal spricht der Beratungslehrer mit dem Betroffenen, seit kurzem sind auch Beratungsschüler dabei", beschreibt Schulleiter Schubert das Prozedere. Wenn alles nichts fruchtet, spricht Schubert einen Verweis mit Androhung des Schulausschlusses aus. Nach Informationen aus dem Schulverwaltungsamt sollte gemäß „Verwaltungsvorschrift Schulverweigerer" nach dem fünften Tag unentschuldigten Fehlens ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden. Es bleibe jedoch jedem Schulleiter überlassen, ob und wann er die Anzeige ans Schulverwaltungsamt stellt. Nach der Anhörung der betroffenen Eltern bzw. Schüler (14 Jahre und älter) setzt dann die zentrale Bußgeldstelle die Höhe der Strafe fest. Die Geldbuße bewegt sich bei Jugendlichen zwischen 15 und 175 Euro, bei Erziehungsberechtigten zwischen 50 und 450 Euro. 328 Bußgeldbescheide hat das Ordnungsamt bislang in diesem Jahr erlassen. Allerdings haben Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr die Möglichkeit, die Strafe in Arbeitsstunden umzuwandeln. Zahlen sie nicht und leisten sie auch keine Arbeitsstunden, entscheidet der Jugendrichter über eine Beugehaft.

Soweit die Theorie. Die Praxis sieht etwas anders aus. Sagt jedenfalls Thomas Lorenz, Leiter der 128. Mittelschule in Reick. „Die Gesetze werden nicht konsequent genug umgesetzt", kritisiert er. Zuständig sei der Gemeindliche Vollzugsdienst, der allerdings hebe oftmals die Hände. Zu wenig Personal. „Aber für Hunde ohne Beißkorb sind ja auch Leute da." Ganz zu schweigen von den Politessen, die falsch parkende Autos mit Knöllchen versehen.

Immerhin: Sachsenweit haben die Gerichte 2007 etwa 730 Arreststrafen gegen besonders hartnäckige Schwänzer verhängt. Das hatte das Kultusministerium auf Anfrage der FDP-Fraktion bekannt gegeben. Deren bildungspolitischer Sprecher Torsten Herbst kritisierte, dass die personelle Ausstattung mit Schulpsychologen und Sozialarbeitern weiterhin schlecht sei und die Regierung zu wenig auf Prävention setze.

Von KATRIN RICHTER
(Quelle: Dresdner Neueste Nachrichten vom 01.10.2008)