Torsten Herbst - Neue Kraft für Sachsen
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Dauerhafte Anhebung der Umsatzgrenze für Istversteuerung entlastet Mittelstand

(03.03.2011) 

Der Finanzausschuss des Bundesrates hat heute unter anderem mit der Stimme des Freistaates Sachsen die Empfehlung ausgesprochen, dass die Bundesregierung eine dauerhafte Anhebung der Umsatzgrenze für die Istversteuerung bei der Umsatzsteuer auf 500.000 Euro prüft. Bisher ist diese Umsatzgrenze auf Ende 2011 befristet. Ziel ist, dass Betriebe weiterhin bis zu einer Umsatzgrenze von 500.000 Euro ihre Umsatzsteuer erst dann an das Finanzamt abführen müssen, wenn die Kunden ihre Rechnung auch tatsächlich bezahlt haben. Dazu erklärt Torsten Herbst, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag:

"Die Istversteuerung bedeutet gerade für kleine und mittlere Unternehmen eine erhebliche Entlastung von Bürokratie und ist eine nicht zu unterschätzende Liquiditätshilfe. Den sächsischen Handwerkern und kleinen Dienstleistern bleiben damit ihre Liquiditätsspielräume erhalten. Daher ist die Empfehlung des Finanzausschusses des Bundesrates im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit des sächsischen Mittelstandes sehr zu begrüßen. Zumal aufgrund der gegenwärtigen Rechtslage die Umsatzgrenze für die Istversteuerung gerade in Ostdeutschland auf 250.000 Euro fallen würde. Damit kämen deutlich weniger Unternehmen gerade in Ostdeutschland in den Genuss einer verbesserten Liquiditätssituation.

Jetzt ist die Bundesregierung am Zug, die empfohlene Veränderung des Umsatzssteuerrechts im Interesse kleiner und mittlerer Unternehmen umzusetzen."