Torsten Herbst - Neue Kraft für Sachsen
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Behebung von Winterschäden ist gemeinsamer Kraftakt von Freistaat und Kommunen

(15.04.2011) 

Die Winterschäden auf Sachsens Straßen sind deutlich höher als im Durchschnitt der vergangenen Jahre. Das geht aus der Erhebung des zuständigen Verkehrsministeriums hervor, die heute veröffentlicht wurde. Danach betragen die ermittelten Kosten bei Staats- und Bundesstraßen rund 115 Millionen Euro, für die Instandsetzung der kommunalen Straßen müssen die Kommunen voraussichtlich rund 252 Millionen Euro zusätzlich aufzuwenden. Das zuständige Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr wird den Kommunen deshalb mit einem Sonderprogramm bei der Beseitigung dieser Winterschäden unter die Arme greifen.

Dazu erklärt Torsten Herbst, wirtschafts- und verkehrspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag:

"Die Schäden, die der zurückliegende Winter an Sachsens Straßen verursacht hat, stehen jetzt fest. Es war richtig, die genaue Schadensanalyse abzuwarten und nicht vorzeitig wild zu spekulieren. Jetzt ist es an der Zeit zu handeln.

Aufgrund des umfangreichen Schadensbildes nach dem harten Winter brauchen wir zusätzliche Gelder des Freistaates und der Kommunen für eine nachhaltige Ausbesserung der Schäden, und nicht nur für eine kleinteilige `Flickschusterei´.
Der Vorschlag des Verkehrsministeriums für ein zweijähriges Sonderprogramm ist der richtige Weg. Leider wird nach diesem Winter besonders sichtbar, dass über Jahre hinweg zu wenig in den Straßenerhalt investiert wurde. Deshalb ist ein gemeinsamer Kraftakt von Freistaat und Kommunen unverzichtbar. Allein aus den Mitteln des Verkehrsministeriums wird das Sonderprogramm aber nicht zu finanzieren sein.

Das vom Verkehrsminister angeschobene Sonderprogramm ist ein faires Angebot an die Kommunen. Bereits jetzt stellt der Freistaat rund 248 Millionen Euro für kommunale Straßen zur Verfügung. Hinzu kommt eine Investitionspauschale von 50 Millionen, welche die Landkreise und Kreisfreien Städte ebenfalls für Straßen verwenden können.
Klar ist aber auch, dass Kreise, Städte und Gemeinden Vorsorge für Winterschäden treffen müssen. Die Zuständigkeiten zwischen Landesebene und kommunale Ebene für die einzelnen Straßenkategorien in Sachsen sind klar geregelt. Für die Instandhaltung von Straßen in kommunaler Verantwortung sind zuallererst die Kommunen zuständig, dafür erhalten sie Zuweisungen aus dem Finanzausgleichsgesetz (FAG)."