Torsten Herbst

Änderung des Minderheiten-Namensänderungsgesetzes wäre wichtiges Zeichen für alle Sorbinnen und Sorben

Die Bundesregierung hat eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung von Reformvorschlägen bezüglich des Minderheiten-Namensänderungsgesetzes eingesetzt. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor. Neben Vertretern der zwei zuständigen Bundesministerien wurden vier Professoren der Universitäten München, Marburg, Düsseldorf und Regensburg sowie je ein Vertreter des Bundesgerichtshofes, des Verwaltungsgerichtshofes Mannheim und des Leiters des Standesamts Augsburg in die Arbeitsgruppe berufen. Dazu erklärt der sächsische Bundestagsabgeordnete Torsten Herbst:

„Die Ankündigung der Bundesregierung, eine Änderung der restriktiven Namenänderungsgesetze zu prüfen, ist eine gute Nachricht für alle Sorbinnen und Sorben in Sachsen und Brandenburg. Leider ist in der zuständigen Arbeitsgruppe keine Institution vertreten, die ihren Sitz in der Nähe des Siedlungsgebietes der Sorben/Wenden hat. Ich hoffe sehr, dass die Prüfung trotzdem zu einem positiven Ergebnis führt. Es ist absolut unverständlich, warum sorbischen Frauen die Verwendung der traditionellen Endung ‚owa‘ bis heute verwehrt bleibt. Als sächsischem Abgeordneten ist es mir ein Herzensanliegen, die Belange der Sorbinnen und Sorben in der Gesetzgebung zu berücksichtigen.“

Die Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion finden Sie anbei.