Torsten Herbst

Bis zu 44 Prozent der Schulen in Mitteldeutschland ohne ausreichenden Breitbandanschluss - Digitalisierung braucht endlich Tempo

Bis zu als 44 Prozent aller Schulen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen verfügen über keine leistungsfähige Breitbandanbindung. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor. Dazu erklärt der sächsische Bundestagsabgeordnete und Obmann im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur, Torsten Herbst: 

„Der Anschluss von Schulen an das Breitbandnetz ist eine zentrale Voraussetzung für die Realisierung digitaler Bildungsangebote. Umso besorgniserregender ist es, dass viele Schulen in Mitteldeutschland bis heute über keinen ausreichenden Breitbandanschluss verfügen. Wenn in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zwischen 37 und 53 Prozent aller Schulen unterversorgt sind, ist dies völlig inakzeptabel. Unser Anspruch als Bildungs- und Industrienation muss es sein, alle Schulen so schnell wie möglich ans schnelle Internet anzuschließen – egal ob Berufsschule, Gymnasium oder Förderschule. 

Doch leider scheint das Thema bei der schwarz-roten Bundesregierung keine wirkliche Priorität zu genießen. Denn Schuld am langsamen Abfluss der Fördermittel ist vor allem der hohe bürokratische Aufwand. Und daran ändert sich seit geraumer Zeit trotz bereitgestelltem Geld wenig. Wir brauchen dringend eine Initiative für die schnelle Netzanbindung der Schulen. Vor allem die Kommunen als Schulträger müssen dabei endlich entlastet und unterstützt werden.

Hintergrund:

Mit dem im Oktober 2015 ins Leben gerufenen Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau werden Landkreise und Kommunen in unterversorgten Gebieten unterstützt, in denen kein privatwirtschaftlicher Netzausbau zu erwarten ist. Für die Umsetzung von Breitbandausbauprojekten werden Fördermittel in Höhe von rund 4,4 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Diese Fördermittel können auch für den Breitbandanschluss von Schulen genutzt werden. Eine Schule gilt dann als unterversorgt, sofern neben der Schulverwaltung jeder Klasse eine Datenversorgungsrate von weniger als 30 Mbit/s zur Verfügung steht.

Um zu bestimmen ob eine Schule unterversorgt ist, wurde jede Schule mit dem Breitbandatlas des Bundes und der dortigen Breitbandverfügbarkeit verglichen. Die tatsächliche Anbindung vor Ort kann davon noch abweichen. Zur Bestimmung der obengenannten Unterversorgung wurde der Schwellenwert von 95 Prozent verwendet. Das heißt eine Schule mit einer wahrscheinlichen Verfügbarkeit von mehr als 95 Prozent ist als „versorgt“ in der Berechnung berücksichtigt worden. 

Die Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage ist in der Anlage zu finden.

Anhang

09-178 Herbst.pdf (800.05 KB)