Torsten Herbst

Bundestag macht Weg für bundesweite Einführung des Moped-Führerscheins ab 15 Jahren frei

Nach jahrelangem Druck der FDP kann der AM 15 nun auch in Berlin, Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg und Niedersachsen kommen

 

Der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages hat am heutigen Mittwoch unter anderem über eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes beraten. Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung hat der Ausschuss mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis90/Die Grünen einen Änderungsantrag beschlossen, der unter anderem eine bundesweite Absenkung des Mindestalters zum Erwerb des Moped-Führerscheins der Klasse AM auf 15 Jahre vorsieht. Dazu erklärt der FDP-Bundestagsabgeordnete Torsten Herbst, Obmann im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur:

„Der Moped-Führerschein ab 15 Jahren ist für tausende Jugendliche ein Baustein für mehr individuelle Mobilität und ein Stück persönliche Freiheit – gerade in ländlichen Gebieten mit häufig nur unzureichenden ÖPNV-Angeboten. Es freut mich daher außerordentlich, dass Jugendlichen in ganz Deutschland nun der Zugang zum AM 15 ermöglicht werden soll.

Lange hatte die Bundesregierung eine bundeseinheitliche Einführung verhindert und den Bundesländern die Absenkung des Mindestalters lediglich freigestellt. In der Folge können 15-Jährige heute mit dem Moped zwar von Sachsen nach Tschechien und Polen fahren - aber nicht von Hessen nach Niedersachsen. Es ist höchste Zeit, dass diese Kleinstaaterei nun bald ein Ende hat.  

Acht Jahre Modellversuch in den ostdeutschen Bundesländern haben nicht nur gezeigt, dass der AM 15 von den Jugendlichen gut angenommen wird. Der Versuch hat vor allem gezeigt, dass die Unfallzahlen nicht signifikant gestiegen sind und dass die Prüfungsergebnisse der 15-Jährigen sogar besser ausfallen als die der 16-Jährigen.“

 

Hintergrund:

Die FDP-Bundestagsfraktion setzt sich seit Jahren für eine bundesweite Einführung des Moped-Führerscheins ab dem 15. Lebensjahr ein.  Erst vor zwei Wochen hat die Fraktion den Antrag „Mindestalter zum Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse AM bundeseinheitlich regeln“ in den Deutschen Bundestag eingebracht (siehe Drucksache 19/29206). Heute bleibt es Jugendlichen lediglich in den Ländern Berlin, Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg und Niedersachsen verwehrt, den Moped-Führerschein schon mit 15 Jahren zu erwerben. Ursächlich ist die seit Dezember 2019 gültige Öffnungsklausel zum AM 15, die es den Ländern freistellt, das Mindestalter von 16 auf 15 Jahre zu senken. Damit die neue Regelung in Kraft treten kann, braucht es nun noch einer Zustimmung des Bundesrates.