Torsten Herbst

Moped-Führerschein mit 15 Jahren bundesweit und dauerhaft einführen - Mehr Mobilität für Jugendliche im ländlichen Raum

Anlässlich der heutigen Einbringung des Antrages der FDP-Fraktion zur bundesweiten dauerhaften Senkung des Mindestalters zum Erwerb des Moped-Führerscheins auf 15 Jahre in den Deutschen Bundestag erklärt der Bundestagsabgeordnete und Obmann der FDP-Bundestagsfraktion im Verkehrsausschuss, Torsten Herbst:

„Der Moped-Führerschein ab 15 ist ein Stück gelebte Freiheit. Vor allem in den ländlichen Regionen Deutschlands ist er ein wichtiger Beitrag für die Teilhabe von Jugendlichen am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben. Viele Jugendliche sind in Ergänzung zum ÖPNV und ‚Elterntaxi‘ auf Fahrrad oder Moped angewiesen - egal ob es um die Fahrt zur Schule, Ausbildungsstätte oder zu Freunden geht.

Es ist unverständlich, dass der seit 2013 stattfindende Modellversuch jetzt noch einmal nur befristet in fünf ostdeutschen Ländern verlängert wurde. Dass das Vorhaben auf Zustimmung bei Jugendlichen trifft, zeigen die bisherigen Erfahrungen aus Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Die Möglichkeit des früheren Führerscheinerwerbs wird dort rege wahrgenommen. Bisher liegen außerdem keine Kenntnisse vor, dass es während der Modellprojekte einen signifikanten Anstieg der Unfallzahlen gegeben hat. Im Gegenteil: Die besseren Erfolgsquoten bei den theoretischen und praktischen Fahrerlaubnisprüfungen sprechen für die Akzeptanz des Modells.

Trotz dieser positiven Erfahrungen ist es völlig unverständlich, warum die Bundesregierung weder die projektbegleitenden Studien finalisiert und veröffentlicht, noch eine dauerhafte gesetzliche Verankerung vornimmt. Wir sollten Jugendlichen wieder mehr zutrauen: Für mehr Freiheit und Mobilität sowie für eine selbstbestimmte Lebensweise der Jugendlichen auch in den ländlichen Regionen Deutschlands.

 

Hintergrund:

Die Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bieten seit 2013 die Möglichkeit, den Moped-Führerschein schon ab dem 15. Lebensjahr zu erwerben. Später kamen auch Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern hinzu. Rechtliche Grundlage dafür ist die Dritte Verordnung über Ausnahme von den Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung. Die befristete Verlängerung des Modellversuchs durch die Bundesregierung erfolgte im Februar 2018 und läuft nun bis April 2020.