Torsten Herbst

Ratifizierung der ESM-Reform hätte Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag erfordert – Verfassungsbeschwerde eingereicht

Sieben Abgeordnete der FDP-Bundestagsfraktion, darunter der sächsische Abgeordnete Torsten Herbst, reichen Verfassungsbeschwerde gegen die Ratifizierung der ESM-Reform ein, die der Deutsche Bundestag heute mit einfacher Mehrheit beschlossen hat. Die Parlamentarier sehen sich in ihren Rechten verletzt, da die Reform des Europäischen Stabilitätsmechanismus eine verfassungsändernde Qualität habe und daher eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag benötige.

Dazu erklärt der sächsische FDP-Abgeordnete Torsten Herbst:

„Die Reform des ESM hat für Deutschland weitreichende finanzielle Konsequenzen: Die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme wird höher, der Anwendungsbereich des ESM-Vertrages wird auf Nicht-Euro-Mitgliedsstaaten erweitert und das Haftungsrisiko für Deutschland steigt. Dieser tiefe Eingriff in die Haushalts- und Finanzpolitik Deutschlands hat eine verfassungsändernde Qualität. Somit hätte es einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag bedurft. Mit der Ratifizierung mit einfacher Mehrheit wurden die Rechte der Parlamentarier verletzt. Daher unsere Entscheidung, in dieser Sache das Bundesverfassungsgericht anzurufen.  

Ich möchte betonen, dass die Verfassungsbeschwerde nicht dem Europäischen Stabilitätsmechanismus an sich gilt, sondern der deutschen Ratifizierung mit einfacher Mehrheit im Bundestag. Artikel 23 Grundgesetz schreibt klar vor, dass es für Änderungen der vertraglichen Grundlagen der EU und vergleichbare Regelungen, durch die das Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt wird oder solche Änderungen oder Ergänzungen ermöglicht werden, der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates bedarf.“