Torsten Herbst

Sächsische Staatsregierung muss Rückkehr zur Normalität beschleunigen

Pandemiebedingte Freiheitsbeschränkungen streichen

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben heute in einer Videoschaltkonferenz über die nächsten Schritte in der Corona-Pandemie beraten. Unter anderem wurde vereinbart, dass die geltenden Corona-Schutzmaßnahmen in drei Stufen bis zum 20. März 2022 schrittweise zurückgenommen werden. Dazu erklärt Torsten Herbst, sächsischer Bundestagsabgeordneter und Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag:

„Trotz noch hoher Infektionszahlen entspannt sich die Infektionslage in Deutschland zusehends: Die Zahl der Neuinfektionen ist rückläufig und auch die Situation in den Krankenhäusern ist stabil. Es ist daher zu begrüßen, dass sich Bundesregierung und Ministerpräsidenten auf umfassende Lockerungen verständigt haben. Mit Blick auf Sachsen erwarte ich aber von der Staatsregierung stärkere Anstrengungen, um Grundrechtseinschränkungen zu beenden. Im Freistaat sind bereits seit langer Zeit vergleichsweise harte Maßnahmen in Kraft, jetzt brauchen wir einen zügigen Fahrplan zurück in die Normalität.

Statt die weitreichenden Einschränkungen bis zum 20. März in drei Stufen zurückzunehmen, sollte die Sächsische Staatsregierung das Tempo erhöhen und bereits in zwei Stufen umfassende Lockerungen vornehmen. So sollten zeitnah alle bestehenden Kontaktbeschränkungen aufgehoben und gleichzeitig alle Branchen und Lebensbereiche für Geimpfte, Genesene und Getestete geöffnet werden (3G-Regelung). Ab dem 20. März gilt es dann alle Maßnahmen aufzuheben  - mit Ausnahme von ergänzenden Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete Personengruppen in Alten- und Pflegeeinrichtungen. Es ist beispielsweise kaum jemandem zu erklären, dass es noch eine Personenobergrenze bei Beerdigungen auf dem Friedhof unter freiem Himmel gibt, gleichzeitig aber tausende Fans im Fußballstadium ihre Mannschaft anfeuern können.

Eine dauerhafte Überlastung des Gesundheitswesens ist nach aktuellem Kenntnisstand und den Erfahrungen anderer europäischer Länder nicht zu befürchten. Damit fehlt die verfassungsrechtliche Begründung für die aktuellen Freiheitseinschränkungen. Insbesondere die von der Pandemie schwer getroffenen Branchen – wie Gastronomie, Veranstaltungsbranche und Handel – müssen daher so schnell wie möglich zur Normalität zurückkehren können.“